Text 7. Hier bestimme ich, wer raucht

Das Rauchverbot in Zügen, Taxis und öffentlichen Gebäuden wird nicht überall beachtet, hat Harald Czycholl beobachtet. In Köln löste ein Streit ums Rauchen eine Messerattacke aus.

Das zugige Areal auf dem Bahnsteig ist etwa zwei Meter groß und gelb umrandet. Das überdimensionale Zigarettensymbol weist darauf hin, dass dieser Ort Außenseitern vorbehalten ist. Der Raucherbereich im Berliner Bahnhof Friedrichstraße. In Bahnhöfen ist das Rauchen seit Samstag gesetzlich verboten – mit Ausnahme eben jener Raucherbereiche in viel frequentierten Stationen. Die Raucherecke auf dem Bahnhof an der Friedrichstraße ist jedoch leer. Dafür rauchen die Menschen im Bahnhofsgebäude. „Klar weiß ich, dass das hier nicht erlaubt ist“, räumt eine ältere Frau ein. „Aber ich wollte noch eben zu Ende rauchen und draußen ist es windig“.

Auch eine Gruppe Jugendlicher kümmert das Verbot wenig. Sie warten auf einen Freund, drei von ihnen haben sich eine Zigarette angezündet, so wartet es sich offenbar leichter. „Soll doch einer kommen und uns rausschmeißen“, meint einer von ihnen wenig schuldbewusst. Dabei verstoßen die drei Halbwüchsigen gleich gegen zwei Vorschriften: Auch Jugendschutz ist nämlich am Samstag verschärft worden, wer noch keine 18 ist, darf in der Öffentlichkeit nicht rauchen.

In den Zügen selbst gibt es hingegen meist keine Probleme, das Gesetz umzusetzen. Das Rauchen in Nahverkehrszügen war ohnehin schon seit Juli verboten. Nun schaffte die Bahn auch in ICE- und Intercity – Zügen die in den vergangenen Jahren immer kleiner gewordenen Raucherbereiche ab. „ Die große Mehrheit der Kunden akzeptiert das Verbot“, sagt ein Schaffner. Nur ganz selten habe er Fahrgäste, die ihn nach dem Raucherbereich fragten, auf die Neuregelung aufmerksam machen müssen.

Mindestens einmal wurde es brenzlig. In Köln gab es am Sonntag eine handfeste Auseinandersetzung zwischen Fahrgästen, wie die Bundespolizei mitteilte. Zwei Männer rauchten in der S-Bahn, ein Fahrgast wies sie auf das Rauchverbot hin und forderte sie auf, ihre Zigaretten zu löschen. Daraufhin attackierte das Duo den Mann. Dabei zückte einer der Täter ein Messer und verletzte das Opfer an der Hand. Die beiden aggressiven Raucher müssen sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Auch für friedliches Rauchen sind Strafen möglich. Wer sich an verbotener Stelle eine Zigarette anzündet, wird zunächst ermahnt. Wer sich dann weigert, die Zigarette auszumachen, muss am nächsten Bahnhof aus dem Zug, wird des Hauses verwiesen oder mit einem Bußgeld zwischen fünf und 100 Euro belegt. Dies ist allerdings Ermessenssache. Rauchende Jugend werden erst gar nicht belangt.

Auch in Taxis gilt: Kippen aus! Kontrolliert wird das aber nicht. Und so sehen viele Chauffeure nicht ein, sich zum Rauchen in den Regen zu stellen – oder ihre Fahrgäste in selbigem stehen zu lassen. „Ich werde sicher keinen Fahrgast auf die Straße setzen, nur weil er sich eine Zigarette anzündet“, sagt Manfred R., der mit dem Taxi am Berliner Kudamm in einer Schlange steht und auf Fahrgäste wartet. „Ich muss auch ans Geschäft denken.“ Ein Kollege von ihm wird noch deutlicher: „ Das ist mein Taxi. Hier bestimme ich, ob geraucht wird oder nicht“, sagt er. „Von irgendwelchen Politikern lasse ich mir das nicht vorschreiben.“ www.netzzeitung.de, 03.09.2007

 


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