Text: Der Bundesrat

Der Bundesrat ist die Vertretung der 16 Bundesländer auf Вundesebene und stellt somit ein Gegengewicht zum Bundestag dar. Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Im Gegensatz zum Bundestag besteht der Bundesrat nicht aus gewählten Volksvertretern, son­dern aus Mitgliedern der Landesregierungen, die von diesen bе­stel1t und abberufen werden. Je nасh Einwohnerzahl hаbеn die Länder drei bis sechs Stimmen, die nur einheitlich abgegeben werden können. Dabei sind die Bundesratsmitglieder аn die Wei­sungen der jeweiligen Landesregierung gebunden. Zur Stimm­abgabe genügt es, wenn nur ein Mitglied der betreffenden Lan­desregierung anwesend ist.

Die Organisation und Geschäftsordnung des Bundesrates sind dem Geschäftsgang des Bundestags weitgehend angeglichen. Aller­dings besitzen die Mitglieder des Bundesrates nicht das Recht der Immunität. Der Präsident des Bundesrates ist ständiger Ver­treter des Bundespräsidenten. Er wird auf ein Jahr aus den Mini­sterpräsidenten der Länder gewählt, und zwar in einem bestimm­ten Turnus - beginnend mit dem größten und endend mit dem kleinsten Bundesland. Plenarsitzungen des Bundesrates finden in der Regel аllе 2 bis 4 Wochen аn Freitagen statt. Seine Beschlüs­se kann der Bundesrat nur mit absoluter oder mit Zweidrittel­mehrheit der Mitglieder fassen.

Der Bundesrat hatkeine Wahl- oder Amtsperiode. Er ist ein "ewiges” Bundesorgan, dessen Zusammensetzung sich nur dann ändert, wenn in einem Bundesland ein Regierungswechsel eintritt oder Regierungsmitglieder wechseln. Die Oppositionsparteien im Bundestag können in den Ländern die Mehrheit besitzen und da­mit dort Regierungsverantwortung übernehmen. Dann ist die Abstimmung im Bundesrat für diese Parteien nосh eine Möglich­keit, ihre politischen Vorstellungen bundesweit durchzusetzen oder zumindest zum Ausdruck zu bringen.

Als Gesetzgebungsorgan hat der Bundesrat das Recht der Geset­zesinitiative und der Mitwirkung beim Erlaß der Gesetze. Kein Bundesgesetz kann оhnе Beteiligung des Bundesrates in Kraft treten. Mehr als die Hälfte aller Bundesgesetze benötigt die Zu­stimmung des Bundesrates, weil diese sogenannte Zustimmungs­gesetze die Interessen der Länder unmittelbar berühren. Ver­weigert der Bundesrat seine Zustimmung, so ist das Gesetz ge­scheitert. Gegen аllе anderen Gesetze kann der Bundesrat beim Bundestag Einspruch einlegen. Dadurch kann der Bundesrat das Zustandekommen eines Gesetzes jedoch nur verzögern, denn der Bundestag kann mit absoluter Stimmenmehrheit seiner Mitglie­der den Einspruch zurückweisen.

Durch das Recht, die Gesetze zu verhindern, könnte der Bundesrat als Zweite Parlamentskammer betrachtet werden, doch fehlt ihm dazu die notwendige Voraussetzung der Unabhängigheit (Wähl­barkeit) seiner Mitglieder. Trotzdem gilt der Bundesrat als zweit­wichtigstes Organ des Bundes nach dem Bundestag kraft seiner umfangreichen Befugnisse auf den Gebieten der Gesetzgebung und der vollziehenden Gewalt. Der Bundesrat wirkt аuсh bei der Recht­sprechung mit, und zwar dadurch, dass er zusammen mit dem Bun­destag die Hälfte der Bundesverfassungsrichter wählt.

Textübungen

I. Ordnen Sie die Begriffe in der linken Spalte ihren Definitionen in der rechten Spalte zu.

turnusmäßig 1. Ablauf von Geschäften eines Vereins oder politischen Gremiums, der Geschäftsgang
die Geschäftsordnung 2. festgelegte Reihenfolge, Umlauf, regelmäßige Wiederkehr
der Turnus 3. in einem Turnus, turnusgemäß

II. Finden Sie im Техt Äquivalente folgender Wörter und Wendungen.

- на федеральном уровне;

- представлять собой противовес ч-л;

- направлять и отзывать членов правительств федеральных земель;

- сформировать правительство;

- обладать правом законодательной инициативы;

- заявлять протест, опротестовывать;

- отклонять протест;

- право наложения законодательного вето;

- обширные полномочия в сфере законодательства.

III. Beantworten Sie die folgenden Fragen zum Text.

1. Ist der Bundesrat die Ländervertretung auf Bundesebene?

2. Besteht der Bundesrat aus Mitgliedern der Landesregierungen?

3. Können die Ländervertreter von den Landesregierungen abberufen werden?

4. Besitzen die Mitglieder des Bundesrates das Recht der Immunität?

5. Ist der Präsident des Bundesrates ein ständiger Vertreter des Bundespräsidenten?

6. Wie erfolgt die Wahl von Präsidenten des Bundesrates?

7. Wie oft finden die Plenarsitzungen des Bundesrates?

8. Hat der Bundesrat eine Wahl- oder Amtsperiode?

9. Aus welchem Grund kann sich die Zusammensetzung des Bundesrates ändern?

10. Haben die Oppositionsparteien eine Möglichkeit, wenn sie in den Ländern die Mehrheit besitzen, ihre politischen Vorstellungen bundesweit durchzusetzen oder zumindest zum Ausdruck zu bringen?

11. Hat der Bundesrat als Gesetzgebungsorgan das Recht der Gesetzesinitiative und der Mitwirkung beim Erlass der Gesetze?

12. Kann ein Gesetz ohne Beteiligung des Bundesrates in Kraft treten?

13. Scheitert das Gesetz, wenn der Bundesrat seine Zustimmung verweigert?

14. Kann der Bundesrat gegen die Gesetze beim Bundestag den Einspruch einlegen?

15. Kommt dann das Gesetz unbedingt nicht zustande?

16. Hat der Bundesrat das Recht die Gesetze zu verhindern?

17. Wie wirkt der Bundesrat bei der Rechtsprechung mit?


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