Die Deutsche Bundesbank

1. Die Deutsche Bundesbank (Zentralbank) ist 1957 als Währungs- und

Notenbank der Bundesrepublik gemäß Art. 88 der Gesetzgebung durch Verschmelzung der Landeszentralbanken mit der Bank deutscher Länder gegründet worden. Rechtlich ist sie eine bundesunmittelbare juristische Person öffentlichen Rechts, deren Grundkapital dem Bund gehört.

2. Oberstes Organ ist der Zentralbankrat, der aus den Mitgliedern des

Direktoriums und den Präsidenten der Landeszentralbanken besteht. Zu seinen Aufgaben gehört die Festlegung der Währungs- und Kreditpolitik. Das Direktorium leitet und verwaltet die Deutsche Bundesbank und führt die Beschlüsse des Zentralbankrates durch.

3. Die Deutsche Bundesbank regelt den Geldumlauf und die Kreditversorgung

der Wirtschaft mit dem Ziel, die Währung zu sichern. Zur Sicherung der Währung wird ein fester innenwirtschaftlicher Geldwert, die Vermeidung einer Inflation und ein stabiler Wechselkurs angestrebt.

4. Weiterhin ist die Deutsche Bundesbank für die bankmäßige Abwicklung des

in- und ausländischen Zahlungsverkehrs zuständig. Ihr steht allein das Recht der Notenemission zu, ihre Banknoten sind das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel in der Bundesrepublik.

5. Die Deutsche Bundesbank ist nicht an Weisungen der Bundesregierung

gebunden, ist aber verpflichtet, unter Beachtung ihrer währungspolitischen Aufgaben die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zu unterstützen.

6. Als Träger der monetären Politik bedient sie sich einer Vielzahl geldpolitischer Instrumente. An erster Stelle steht die Refinanzierungspolitik, in der die Bedingungen festgelegt werden, zu denen sich die Kreditinstitute bei der Deutschen Bundesbank mit Geld versorgen können. Durch autonome Festsetzung von Diskont- oder Lombardsatz, durch Rediskontkontingente (die von der Zentralbank an die Geschäftsbanken gegebene Obergrenze für Diskontkredite) kann sie die Refinanzierung der Kreditinstitute beeinflussen. Auch die Mindestreserve- und Offenmarktpolitik dienen dem Zweck, den Banken Liquidität zu entziehen. Bei der ersteren müssen die Banken einen Teil ihrer Einlagen zinslos bei der Deutschen Bundesbank anlegen, bei der zweiten werden die Bedingungen festgelegt, zu denen Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen gehandelt werden.

7. Ein weiteres Mittel sind Devisenmarktpolitik (An- und Verkauf fremder

Währungen) und Swappolitik (Ankauf von Devisen per Kasse und Verkauf per Termin). Diese und weitere Maßnahmen erlauben der Deutschen Bundesbank die Verfolgung ihrer Aufgaben, wozu die Unterstützung der anderen Träger der Wirtschafts- und Finanzpolitik und ständige Konsultation und Kooperation mit der Bundesregierung notwendig sind.


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