Http://www.wohnungsboerse.net/files/Hausordnung.pdf

Im gemeinsamen Interesse sämtlicher Bewohner dieses Hauses in Bezug auf ein gemeinschaftliches Miteinander und im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Behandlung des Miethauses und der dazugehörigen Gemeinschaftsanlagen verpflichten sich alle Mitbewohner, nachfolgende Hausordnung zu beachten.

Obhuts- und Sorgfaltspflichten. Die Hauseingangs- und Hoftür soll grundsätzlich geschlossen sein. Zwischen 22.00 Uhr und 06.00sind diese Türen abzuschließen. Ebenfalls sind die zum Haus gehörenden Garagentoregeschlossen zu halten. Die Zufahrten zu den Garagen und Stellplätzen sind grundsätzlichfreizuhalten.

Durch die Abflussleitungen – insbesondere Bad, Küche und WC – dürfen keine Abfälle,Essensreste, Fette oder andere Gegenstände, die zu Verstopfungen des Abwassersystems führenkönnen, entsorgt werden. Diese Gegenstände gehören in den dafür vorgesehenen Müllbehälteroder in den Sondermüll.

Die Lagerung von giftigen oder brennbaren Stoffen in der Wohnung oder den Kellern einschließlich der Flure ist nicht gestattet.

Soweit es für die Hausbewohner erkennbar und feststellbar ist, werden sie den Eigentümer (Verwalter) schnellstmöglich über Schäden, insbesondere an Zu- und Abwasserleitungen, Feuchtigkeit im Keller- und Dachbereich, Aufzug und über Schäden an der Heizungsanlage informieren.

Ruhezeiten. Die Hausbewohner sollen sich so verhalten, dass ihre Mitbewohner nicht durch Lärm, Musikhören,Musizieren oder ähnliches gestört werden.

Besonders an Sonn- und Feiertagen, sowie an Werktagen zwischen 13.00 und 15.00 und 22.00 und 08.00 Uhr ist Lärm, der außerhalb der eigenen Wohnung dringt, zu vermeiden. In dieser Zeit ist das Musizieren verboten.

Die behördlichenVorschriften sind zu beachten.

Reinigung. Die Reinigung der Gemeinschafts- und Verkehrsflächen wird durch die Mieter durchgeführt.Die Reinigung der Etagentreppen, der Treppenpodeste und der Treppenhausfenster istwöchentlich, im Wechsel mit den anderen Hausbewohnern, durchzuführen. Die Reinigung derHaus- und der Kellerflure wird im wöchentlichen Wechsel der Mietparteien durchgeführt.

Müll. Die Mieter des Hauses stellen vor Leerung der Mülltonnen die Behälter im Wechsel an den dafürvorgesehenen Abholplatz und bringen die geleerte Mülltonne an ihren ursprünglichen Platz zurück.Der Abstellplatz für die Mülltonne ist durch den/die Mieter, die jeweils für die Reinigung derGemeinschaftsflächen verantwortlich sind, sauber zu halten.

Bitte achten Sie besonders – entsprechend den behördlichen Vorschriften – auf die ordnungsgemäße Trennung des Mülls.

Schnee- und Glatteisbeseitigung. Die Schnee- und Glatteisbeseitigung erfolgt im Wechsel der Mieter des Hauses. Die gesetzlichenVorschriften, insbesondere die Zeiten, ab und bis zu welcher Uhrzeit geräumt werden muss, sindunbedingt einzuhalten. Ist ein Bewohner des Hauses nicht in der Lage, zu den erforderlichenZeiten zu räumen, hat er einen Vertreter zu stellen.

Treppenhaus und Kellerflure. Im Treppenhaus und im Kellerflur dürfen keine Fahrräder oder Krafträder (z. B. Mopeds, Mofas)abgestellt werden.

Kinderwagen können auf den dafür vorgesehen Platz im Treppenhaus abgestellt werden.

Treppenhaus-, Dach- und Kellerfenster sind bei Regen oder Sturm zu schließen.

Hauseingangs- und Wohnungstüren, Klingelschilder. Das Anbringen von selbstgestalteten Schildern an die Eingangs- oder Wohnungstüren ist nur nachvorheriger Genehmigung durch den Hauseigentümer (Verwalter) gestattet. Der Hauseigentümer(Verwalter) stellt bei Bedarf einheitliche Namensschilder für die Klingel-/Sprechanlage und dieBriefkästen zur Verfügung.

Waschkeller. Die Benutzung des Waschkellers ist zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr gestattet. Die Benutzungerfolgt im Wechsel mit den übrigen Hausbewohnern. Sollte keine Einigung zwischen denHausbewohnern über die Benutzungszeiten erfolgen, wird der Eigentümer (Verwalter) einen “Waschplan” aufstellen.

Grillen. Das Grillen auf den Balkonen ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gestattet. NehmenSie bitte auch hier Rücksicht auf Ihre Mitbewohner. Das Grillen auf den zum Haus gehörendenFreiflächen ist nicht gestattet.

Lexik zum Einprägen und zum Aktivieren: Bestimmen Sie die Bedeutung folgender Wörter und Wendungen. Gebrauchen Sie sie bei der Wiedergabe des Textes.

Ordnungsgemäß, sich verpflichten, entsorgen, vorsehen, einschließlich, gestatten, sich verhalten, vermeiden, behördlich, die Vorschrift (-en), der Vertreter (-), abstellen, anbringen, der Eigentümer (-), der Verwalter (-), den Plan aufstellen, im Rahmen, (die) Rücksicht (auf Akk.) nehmen.

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