Http://www.t-online.de/eltern/jugendliche/id_49295364/jugendschutzgesetz-2014-alkohol-ab-wann-und-was-ist-erlaubt-.html

Ab welchem Alter sind Alcopops erlaubt? Welche alkoholische Getränke dürfen Jugendliche trinken und welche sind für sie verboten? Das Jugendschutzgesetz macht Vorgaben zum Thema Alkohol, an die sich auch Eltern halten sollten. Noch immer sind die gesetzlichen Bestimmungen zum Alkoholkonsum nicht jedem vertraut.

Der Verkauf von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch branntweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Gleiches gilt für deren Verzehr. Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden. Diese Altersgrenze sinkt auf 14 Jahre, wenn Jugendliche von Personensorgeberechtigten (meist Vater, Mutter, Vormund) in eine Gaststätte begleitet werden.

Bei Privatpartys ist der Jugendschutz Elternsache. Bei privat ausgerichteten Partys seien die Eltern in der Pflicht, so die Jugendpfleger Jörg Cordruwisch und Rainer Schott. Eltern könnten sich strafbar machen, wenn auf der privat ausgerichteten Party ihres minderjährigen Sprösslings die Regelungen zum Alkoholausschank an Jugendliche missachtet würden.

Jugendschutzgesetz 2014: Wie lange dürfen Teenies ausgehen?

Wenn die Kinder zu Jugendlichen heranwachsen, wollen sie abends auch mal mit ihren Freunden oder Freundinnen ausgehen. Da kommt es öfter zu Diskussionen darüber, wann der Sohn oder die Tochter wieder zuhause eintreffen sollte. Grundsätzlich ist das Sache der Eltern. Das Jugendschutzgesetz regelt aber den Aufenthalt an bestimmten Orten, was Eltern unbedingt beachten sollten. Wie lange dürfen Kinder also in der Disco oder Gaststätte bleiben und ab wann dürfen Sie alleine ins Kino?

Aufenthalt in Diskotheken. Bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, zum Beispiel in Diskotheken, gelten Alters- und zeitliche Aufenthaltsbeschränkungen. Der Aufenthalt in Nachtbars und Nachtclubs sowie in öffentlichen Spielhallen darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet werden. Unter 16 dürfen Jugendliche nur in eine Disco, wenn ein Erziehungs- oder Sorgeberechtigter dabei ist. Ab 16 dürfen sie sich bis 24 Uhr in einer Disco aufhalten. Das gilt auch, wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter in Begleitung eines volljährigen Freundes oder einer volljährigen Freundin ist.

Aufenthalte in Gaststätten: Das sagt das Jugendschutzgesetz. Ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person dürfen sich Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur zur Einnahme einer Mahlzeit oder eines Getränks zwischen 5 Uhr und 23 Uhr in einer Gaststätte aufhalten. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich ohne Begleitung zwischen 5 Uhr und 24 Uhr in Gaststätten aufhalten. In Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person dürfen sich Kinder und Jugendliche zeitlich unbeschränkt in Gaststätten aufhalten.

Jugendschutzgesetz 2014: So lange dürfen Minderjährige arbeiten. Sie wollen ins Kino gehen, Klamotten kaufen, ein iPod oder das aktuellste Handymodell haben – mit zunehmendem Alter wachsen bei Jugendlichen die Ansprüche. Da reicht das Taschengeld meist nicht mehr aus und wenn die Eltern Sonderwünsche meist nur begrenzt finanzieren, entscheiden sich viele Teenager, zu jobben, um ihr Taschengeld aufzubessern. Doch dabei muss das Jugendschutzgesetz beachtet werden. Es regelt, wie viel und wie lange Jugendliche arbeiten dürfen.

Kinder ab 13 Jahren dürfen Taschengeld aufbessern. Demnach dürfen Kinder bis zu einem Alter von 13 Jahren überhaupt nicht arbeiten, und auch ältere Jugendliche nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Schüler ab 13 dürfen ihr Taschengeld durch leichte Arbeiten aufbessern – Zeitungen austragen, Babysitten, Hilfe beim Einkaufen, Handreichungen beim Sport oder Nachhilfe geben sind erlaubt. Während der Schulzeit dürfen Kinder und Jugendliche maximal zwei Stunden pro Tag und nur zwischen acht Uhr morgens und sechs Uhr abends Geld verdienen.

Arbeiten in den Ferien ab 15 Jahren. Schüler ab 15 Jahren können dagegen bis zu vier Wochen im Jahr, also 20 Arbeitstage zu jeweils acht Stunden Ferienarbeit machen. Die Arbeitszeit muss zwischen sechs Uhr morgens und acht Uhr abends liegen. Es gibt auch einige Ausnahmen: Im Bäckerhandwerk – nicht in Konditoreien – dürfen 16-Jährige um 5 Uhr anfangen, 17-Jährige um 4 Uhr. Ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr dürfen Jugendliche über 16 Jahre in der Landwirtschaft tätig sein. Im Gaststättengewerbe dürfen über 16-Jährige bis 22 Uhr arbeiten. Arbeiten 14- oder 15-Jährige in künstlerischen Bereichen, dürfen sie mit Erlaubnis des Jugendamtes auch bis 22 Uhr arbeiten. An Wochenenden und Feiertagen gilt, von einigen Ausnahmen abgesehen, ein Arbeitsverbot für Jugendliche.

Wenn Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren nicht mehr Vollzeit schulpflichtig sind, können sie bis zu acht Stunden täglich arbeiten, dürfen aber die Arbeitszeit von 40 Wochenstunden nicht überschreiten.

Lexik zum Einprägen und zum Aktivieren: Bestimmen Sie die Bedeutung folgender Wörter und Wendungen. Gebrauchen Sie sie bei der Wiedergabe des Textes.

(Dat.) vertraut sein, gelten (für Akk.), der Verzehr, ausrichten, missachten, heranwachsen (zu Dat.), ausgehen, eintreffen, der Aufenthalt (-e), der Erziehungs- oder Sorgeberechtigter (-), volljährig, sich aufhalten, ausreichen, aufbessern, das Jugendschutzgesetz, erlauben, die Ausnahme (-n), schulpflichtig, überschreiten.

Handbuch Arbeitsrecht. Geschäftsführer

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Geschaeftsfuehrer_Rechte.html

Informationen zum Thema Geschäftsführer(GmbH): Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht.

Als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie zum einen Organ der von Ihnen geleiteten Gesellschaft und haben als solche gesellschaftsrechtlich, d. h. im GmbHG (GmbH-Gesetz) definierte Rechte und Pflichten.

Zum anderen bestimmt sich Ihre Tätigkeit nach Ihrem Anstellungsvertrag. Der Anstellungsvertrag ist rechtlich als Dienstvertrag einzuordnen und regelt insbesondere die Vergütung des Geschäftsführers, die Dauer seines Urlaubs sowie sonstige finanzielle Fragen wie etwa die Pflicht der Gesellschaft zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder eine Dienstwagenberechtigung.

Die Stellung des Geschäftsführers als Organ der GmbH und seine Stellung als Dienstvertragspartei sind rechtlich voneinander unabhängig. Man kann daher wirksam zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt sein, gleichzeitig aber (noch) keinen wirksamen Anstellungsvertrag haben. Aber auch der umgekehrte Fall ist möglich, dass nämlich ein rechtlich verbindlicher Anstellungsvertrag existiert, wohingegen es an einer wirksamen Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer fehlt.

Wie wird man zum Geschäftsführer der GmbH berufen? Der Geschäftsführer einer GmbH wird durch (Mehrheits-)Beschluss der Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen (§ 46 Nr.5 GmbHG). Der zum Geschäftsführer Bestellte muss sich mit seiner Bestellung einverstanden erklären, damit diese wirksam ist.

Welche Aufgaben und Pflichten haben Sie als Geschäftsführer? Ihre wesentliche Aufgabe als GmbH-Geschäftsführer besteht darin, die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Gesellschaftsziele zu fördern. Dabei haben Sie die " Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes" anzuwenden (§ 43 Abs.1 GmbHG). Konkret treffen den Geschäftsführer als Organ der GmbH vor allem die folgenden gesetzlichen Pflichten:Pflicht, für eine ordnungsgemäße Buchführung zu sorgen (§ 41 GmbHG);Pflicht, den Jahresabschluss vorzulegen (§ 42a GmbHG);Pflicht zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH (§ 34 Abgabenordnung); Pflicht zur Einberufung der Gesellschafterversammlung, wenn es im Interesse der GmbH nötig ist (§ 49 GmbHG); Pflicht zur Beantragung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit (§ 64 GmbH).

Diese gesetzlichen, insbesondere laufenden steuerlichen und die Buchhaltung betreffenden Pflichten treffen den Geschäftsführer rechtlich auch dann, wenn sie faktisch durch andere ausgeübt werden, beispielsweise durch andere Geschäftsführer, durch ein Steuerbüro oder durch Abteilungen bzw. Mitarbeiter einer Konzernmuttergesellschaft.

Welche Befugnisse haben Sie als Geschäftsführer? Um die oben genannten Aufgaben erfüllen zu können, haben Sie als Geschäftsführer die gesetzliche Befugnis, die GmbH umfassend, d. h. "gerichtlich und außergerichtlich" zu vertreten (§ 35 Abs.1 GmbHG).

Obwohl diese Vertretungsbefugnis gegenüber Dritten, d. h. im "Außenverhältnis" zwischen der GmbH und ihren Vertragspartnern, nicht eingeschränkt werden kann (§ 37 Abs.2 GmbHG), ist der Geschäftsführer im Rechtsverhältnis zur Gesellschaft ("Innenverhältnis") nicht völlig frei, sondern hat sich an die die Weisungen der Gesellschafter zu halten. So kann der Anstellungsvertrag zum Beispiel vorsehen, dass der Geschäftsführer Geschäfte nur bis zum einem bestimmten EURO-Betrag abschließen darf oder dass er für die Einstellung von Arbeitnehmern die Genehmigung der Gesellschafter braucht.

Überschreiten Sie als Geschäftsführer Ihre im Innenverhältnis festgelegten Befugnisse, können Sie daher rechtliche Fakten schaffen, an die die GmbH gebunden ist, müssen dieser aber dafür ggf.Schadenersatz leisten. Außerdem setzen Sie sich der Gefahr aus, dass Sie aus wichtigem Grunde abberufen und Ihr Anstellungsvertrag außerordentlich gekündigt wird.

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Der Geschäftsführer (-), die GmbH (-s) – die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der Anstellungsvertrag (-verträge), einordnen, die Vergütung (-en), unabhängig, wirksam, verbindlich, sich erklären, die Sorgfalt, anwenden, die Buchführung, die Einberufung (-en), das Insolvenzverfahren (-), steuerlich, ausüben, die Konzernmuttergesellschaft (-en), die Befugnis (-se), die Genehmigung (-en), ggf. – gegebenenfalls, (den) Schadenersatz leisten, sich der Gefahr aussetzen, abberufen, kündigen.


3.GESCHÄFTSKOMMUNIKATION


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