Minijobs als Nebenjobs auf 450-Euro-Basis

http://karriere-journal.monster.de/geld-gehalt/steuer-sparen/minijob-450-euro-nebenjob/article.aspx von Michael Vogel

Minjobs sind nun bis 450 Euro steuer- und abgabenfrei – für Arbeitnehmer. Darf jeder einen Nebenjob als Minijob ausüben? Und wie ist es mit mehreren Minijobs gleichzeitig?

Aus dem bisherigen 400-Euro-Job ist seit diesem Jahr ein 450-Euro-Job geworden. Denn mit Wirkung zum 1. Januar hat der Gesetzgeber die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigung um 50 Euro angehoben. Außerdem ist ein Beschäftigter, der einen 450-Euro-Job neu aufnimmt oder dessen Arbeitgeber das bestehende Minijobverhältnis an die neue Verdienstgrenze anpasst, automatisch versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Diese Versicherungspflicht kann der Arbeitnehmer allerdings widerrufen.

Brutto für netto. Brutto für netto lautet weiterhin die Devise: Was der Arbeitgeber für einen Minijob bezahlt, darf der Arbeitnehmer steuerfrei einstreichen. gSolche Minijobs gehören zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Arbeitsrechtlich sind sie eine Teilzeitbeschäftigung, sozialrechtlich ein Sonderfall.

Minijobber müssen keine Abgaben von ihrem Einkommen zahlen und sind im Gegenzug weder kranken-, noch pflege- oder arbeitslosenversichert, nur gesetzlich unfallversichert. Minijobber haben die gleichen Rechte wie reguläre Beschäftigte: Sie genießen Kündigungs- und Mutterschutz, haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und bezahlte Feiertage sowie auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Auch hauptberuflich Beschäftigte können einen Minijob antreten und die 450 Euro abgabenfrei einstreichen. Verbieten darf ein Chef einen Minijob nur, wenn der Mitarbeiter zum Beispiel für die Konkurrenz arbeitet oder die hauptberufliche Beschäftigung durch die Nebentätigkeit spürbar beeinträchtigt wird.

Wo Minijobber arbeiten. Rund 6,8 Millionen Minijobber gab es laut der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zum Stichtag im September 2012 im gewerblichen Bereich. Die Zahl der Minijobber stagniert seit einigen Jahren bei diesem Wert, während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gestiegen ist. Die überwältigende Mehrheit der Minijobber arbeitet im gewerblichen Bereich, rund 241.000 sind in Privathaushalten beschäftigt.

Laut der Minijob-Zentrale ist die Gruppe der Minijobber über 60 Jahren die größte (1,33 Millionen). Die wenigsten Beschäftigten zählt die Gruppe der 30- bis 35-Jährigen mit 503.000. Besonders viele Minijobber gibt es im Einzelhandel, im Dienstleistungsbereich und in der Gastronomie. Laut der Minijob-Zentrale bestehen rund 40 Prozent der gewerblichen Minijobs seit höchstens einem Jahr; insgesamt üben rund 70 Prozent der geringfügig Beschäftigten ihren Minijob sei höchstens drei Jahren aus.

Mehrere 450-Euro-Jobs neben dem Hauptberuf ausüben – geht das? Kniffliger wird es, wenn Arbeitnehmer mehrere geringfügige Beschäftigungen aufnehmen. Üben sie auch einen Hauptberuf aus, bleibt zwar der 450-Euro-Job abgabenfrei, den der Arbeitnehmer zuerst angenommen hat, aber alle weiteren Entgelte aus den Minijobs werden mit dem aus der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Aus diesem Betrag ergibt sich dann der Anteil, der für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen ist. Nur die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen für alle Minijobs.

Bestehende Minijobs werden nicht umgestellt. Spezielle Fälle sind Arbeitnehmer, deren Gehalt bislang in der Gleitzone zwischen 400 und 450 Euro lag oder zwischen 800 und 850 Euro. Bei einem Gehalt zwischen 400 und 450 Euro bleibt der Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig, wie er das bislang bereits war. Zumindest bis Ende 2014, so die derzeitige gesetzliche Regelung, kann man keine Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung beantragen.

Dagegen kann sich der Arbeitnehmer von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreien lassen. Den Antrag muss er bis 2. April bei der Krankenkasse (für die Kranken- und Pflegeversicherung) und bei der Bundesagentur für Arbeit (für die Arbeitslosenversicherung) abgeben. Der Beschäftigte wird dadurch zum 450-Euro-Jobber mit Rentenversicherungspflicht.

Lexik zum Einprägen und zum Aktivieren: Bestimmen Sie die Bedeutung folgender Wörter und Wendungen. Gebrauchen Sie sie bei der Wiedergabe des Textes.

Steuer- und abgabenfrei, die Verdienstgrenze, die Rentenversicherung, die Teilzeitbeschäftigung, der Kündigungs- und Mutterschutz, antreten, beeinträchtigen, stagnieren, der Einzelhandel, der Dienstleistungsbereich, beantragen.


Понравилась статья? Добавь ее в закладку (CTRL+D) и не забудь поделиться с друзьями:  



double arrow
Сейчас читают про: