Arbeitsorganisation in einem Betrieb

Die Menschen haben ihr Zusammenleben in Gruppen schon immer nach dem Prinzip der Arbeitsteilung organisiert. In einem Betrieb, in dem mehrere Personen beschäftigt sind, muss festgelegt werden, welche Aufgaben der einzelne zu erfüllen hat.

Dabei entspricht es dem ökonomischen Prinzip, dass eine Person oder eine Gruppe von Personen bestimmte gleichartige Aufgaben erfüllt. Eine solche organisato­rische Zusammenfassung gleichartiger Aufgaben führt zur Bildung von Abteilungen. Die Arbeit in den verschiedenen Abteilungen ist jedoch nur dann effektiv, wenn die Pflichten der Mitarbeiter genau geregelt sind. Das heißt, es muss fest­gelegt werden, ob eine Person oder Personengruppe die Arbeit allein oder nur in Verbindung mit anderen ausführt oder ausführen soll, wer für was verantwortlich ist und wem gegenüber Rechenschaft abzulegen ist. Auch die Beziehungen zu anderen Abteilungen und zur Geschäftsleitung sowie der Informationsfluss im Einzelnen sind vorgeschrieben.

Die genaue Gliederung eines Betriebes in Abteilungen ist natürlich von der Art und der Größe des Betriebes abhängig. Es sind verschiedene Organisationsformen ent­standen. In der Ökonomie der sozialen Marktwirtschaft, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt wurde, findet man heute viele Formen, die sich auf einige Grundmodelle zurückführen lassen.

 


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