Zahlungsbedingungen im nationalen und internationalen Handel

Zu den gebräuchlichsten Zahlungsformen gehören Vorauszahlung, Anzahlung, Abschlag, Zahlung bei Lieferung und offene Rechnung.

Bei der Vorauszahlung wird der volle geschuldete Betrag vor Lieferung der Ware gezahlt. Das ist natürlich für den Exporteur günstig, für den Importeur ungünstig.

Anzahlung bedeutet, dass ein Teil der Summe vor Erhalt der Ware gezahlt wird.

Im Gegensatz dazu werden Teilzahlungen –sogenannte Abschläge –meist vereinbart, wenn die Herstellungszeiten sehr lang sind. Ein Abschlag wird dann bei Erreichen gewisser Fertigungsstufen gezahlt.

Zahlung bei Lieferung heißt, dass dem Importeur die Ware erst gegen Leistung der Zahlung ausgehändigt wird. Die Zahlung kann neben Barzahlung auch durch Scheck oder Nachnahme geleistet werden.

Im Falle der offenen Rechnung kann die Ware innerhalb einer bestimmtem Frist, dem Zahlungsziel, gezahlt werden.

Im internationalen Handel stehen sich normalerweise Partner gegenüber, die an sehr unterschiedliche vertragliche Regelungen gewöhnt sind. Deshalb ist die Gestaltung dieser Verträge besonders wichtig. Natürlich entsteht auch ein Interessenkonflikt, denn der Exporteur ist an einer möglichst frühen, der Importeur natürlich an einer möglichst späten Zahlung interessiert. Im Außenhandel gehört das Dokumenten-Akkreditiv zu den gebräuchlichsten Formen. Dabei verpflichtet sich die Bank des Importeurs, dem Exporteur den Rechnungsbetrag zu zahlen, sobald dieser die Waren ordnungsgemäß abgeschickt hat, d.h. der Exporteur kann sich auf das Zahlungsversprechen einer Bank verlassen. Der Exporteur muss der Bank des Importeurs als Beweis, dass er die Ware ordnungsgemäß verschickt hat, die entsprechenden Dokumente (die beweisen, dass er die Ware dem Spediteur übergeben hat, dass sie verzollt versichert wurde) vorlegen.

 


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