- Ausstellung
- Auswahl
- bedeutend
- Bekleidung
- Beleg
- besitzen
- Bildung
- Börse
- Eintritt
- Fach
- Handel
- Handwerk
- Interessent
- kaufen
- Markt
- Messe
- Möbel
- nennen
- öffnen
- Recht
- unterscheiden
- zählen
Übung 3: Finden Sie die korrekte Antwort:
1. Auf einer Messe kann man:
a) kaufen und bestellen;
b) nicht bestellen aber kaufen;
c) nicht kaufen aber bestellen;
d) alle Antworten sind falsch.
2. Die Deutsche Industriemesse befindet sich in:
a) Berlin;
b) Hannover;
c) Leipzig;
d) München.
3. Um die Bezeichnung „älteste Messe der Welt“ streiten sich die Messeplätze:
a) Frankfurt am Main und Hannover;
b) Frankfurt am Main und Leipzig;
c) Frankfurt am Oder und Hannover;
d) Frankfurt am Oder und Leipzig.
4. Die Messe, die nennt sich selbstbewusst die Mutter aller Messen, befindet sich in:
a) Berlin;
b) Frankfurt am Main;
c) Hannover:
d) Leipzig.
5. Leipzig bekam das Stadt- und Marktrecht im Jahr:
a) 1065;
b) 1155;
c) 1165;
d) 1265.
6. Erste seriöse Belege für den Handel in der sächsischen Stadt stammen aus:
b) dem 12. Jahrhundert;
c) dem 13. Jahrhundert;
d) dem 14. Jahrhundert;
e) alle Antworten sind falsch.
7. Messe finden normalerweise in regelmäßigen Abständen statt. Das bedeutet:
a) jährlich;
b) zwei Male pro Jahr;
c) alle zwei oder drei Jahre;
d) alle Antworten sind richtig.
Lektion 3
Wichtige Unternehmensrechtsformen in Deutschland
Die Personengesellschaften beinhalten die persönliche Haftung der Gesellschafter (Ausnahme: Kommanditisten, also Teilhaber bei der KG, die nur bis zur Höhe ihres eingesetzten Kapitals haften), die verbunden ist mit der größtmöglichen Einflussnahme auf die Geschäfte der Gesellschaft, mit der Geschäftsführung bzw. Vertretung. Bei Kapitalgesellschaften ist keine persönliche Haftung gegeben, vielmehr beschränkt sich die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. In der Regel sind bei Kapitalgesellschaften Eigentum und Geschäftsführung voneinander getrennt. Hier übernehmen Manager, die keineswegs Eigentumsanteile besitzen müssen, die Leitung der Betriebe.
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Rechtsform | Haftung für Verbindlichkeiten | Mindest-kapital | Geschäftsführung und Vertretung nach außen | Beschließendes Organ / Überwachendes Organ | Entsprechung im Europäischen Gesellschafts-recht | |
Einzelkaufmann | Geschäfts- und Privatvermögen | nicht erforderlich | Kaufmann |
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Personengesellschaften | ||||||
Offene Handelsgesellschaft (OHG) | Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen der Gesellschafter | nicht erforderlich | Gesellschafter | Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) | ||
Kommanditgesellschaft (KG) | Vollhaltende Gesellschafter (Komplementäre; Privatvermögen / Teilhaftende Gesellschafter Kommanditisten): bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage Gesellschaftsvermögen | nicht erforderlich | Vollhaltende Gesellschafter (Komplementäre) |
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Mischformen aus Personen- und Kapitalgesellschaft | ||||||
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) | Vollhalter (Komplementäre) mit ihrem gesamten Vermögen, AG nur bis zur Höhe des Gesellschaftskapitals | 100.000 DM (AG) | Vorstand (besteht aus den Komplementären), er ist nicht absetzbar | Hauptversammlung (Beschlüsse bedürfen zum Teil der Zustimmung der Komplementäre) / Aufsichtsrat | ||
Kapitalgesellschaften | ||||||
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) | Gesellschaftsvermögen | 50.000 DM | Geschäftsführer | Gesellschaftsversammlung / Aufsichtsrat (Pflicht ab 2000 Arbeitnehmern) | (Einpersonen -GmbH) Europäische Aktiengesellschaft | |
Aktiengesellschaft (AG) | Gesellschaftsvermögen | 100.000 DM | Vorstand | Generalversammlung / Aufsichtsrat | Europäische Aktiengesellschaft | |
Genossenschaften | ||||||
Eingetragene Genossenschaft (eG) | Genossenschaftsvermögen | nicht erforderlich | Vorstand | Generalversammlung / Aufsichtsrat | Europäische Genossenschaft | |
Einige wichtige deutsche Unternehmen:
Firma | Sitz | Branche |
Daimler Benz AG | Stuttgart | Mischkonzern, hauptsächlich Automobilbranche |
Volkswagen AG | Wolfsburg | Automobilkonzern |
Siemens AG | München | Elektronikkonzern |
VEBA AG | Düsseldorf | Mischkonzern: Energie, Kommunikation |
Hoechst AG | Frankfurt a.M. | Chemie |
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Übungen
Übung 1: Finden Sie die adäquate Übersetzung:
1. Aktiengesellschaft, AG 2. Berufsgenossenschaft 3. eingetragene Genossenschaft, eG 4. Genossenschaft 5. Gesellschaft 6. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH 7. Handelsgesellschaft 8. Kapitalgesellschaft 9. Kommanditgesellschaft auf Aktien, KGaA 10. Kommanditgesellschaft, KG 11. Körperschaft 12. offene Handelsgesellschaft 13. Personengesellschaft |
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Übung 2: Übersetzen Sie ins Russisch und schreiben Sie den korrekten Artikel für die Substantive:
- Unternehmen
- Führung
- Gesellschaft
Einzelkaufmann
- Vermögen
- Kaufmann
- Gesellschafter
- Vollhalter
- Teilhafter
- Vorstand
- Hauptversammlung
- Beschluss
- Arbeitnehmer
- Teilhaber
- privates Eigentum
- Betrieb
- Branche
- Sicherung
- Einkauf
- Entwicklung
- Fertigung
- Vertrieb
- Kosten
- Einkünfte
Übung 3: Finden Sie die korrekte Antwort:
1. Der Begriff (термин) „Personengesellschaften“ gehört zu:
a) Aktiengesellschaften;
b) Kommanditgesellschaften;
c) Kommanditgesellschaften auf Aktien;
d) Alle Antworten sind falsch.
2. Mindestkapital des Einzelkaufmannes ist:
a) 100.000 DM;
b) 50.000 DM;
c) nicht erforderlich;
d) Alle Antworten sind falsch.
3. Eine Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft ist:
a) Aktiengesellschaft;
b) Kommanditgesellschaft;
c) Kommanditgesellschaft auf Aktien;
d) Offene Handelsgesellschaft.
4. Die Geschäftsführung der Aktiengesellschaft ist:
a) Aufsichtsrat;
b) Gesellschafter;
c) Gesellschaftsversammlung;
d) Vorstand.
5. Der Begriff „Kapitalgesellschaften“ gehört zu:
a) Aktiengesellschaft;
b) Eingetragene Genossenschaft;
c) Kommanditgesellschaft auf Aktien;
d) Offene Handelsgesellschaft.
6. Eigentum und Geschäftsführung sind voneinander getrennt:
a) bei Einzelkaufmann;
b) bei Kapitalgesellschaften;
c) bei Personengesellschaften;
d) Alle Antworten sind falsch.
Übung 4: Ergänzen Sie die Sätze i der logischen Folge:
- Aber die Haftung des Kommanditisten ist nur bis zur Höhe seiner Kapitaleinlage.
- Also, die erste Form ist Einzellkaufmann.
- Dann, gibt es zwei Sorten der Personengesellschaften: Offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft.
- Die Gesellschafter der Offenen Handelsgesellschaft haben unbeschränkte Haftung.
- Die Haftung des Komplementäres ist sein Privatvermögen.
- Diese zwei Gesellschaften unterscheiden sich von der Haftung.
- Er besitzt und leitet sein Geschäft.
- Er braucht kein Mindestkapital um seine Firma zu öffnen.
- Es gibt verschiedene Unternehmensrechtsformen.
- In Deutschland, zum Beispiel, gibt es Rechtsformen, als Einzelkaufmann, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft und Genossenschaft.
- Jede Kommanditgesellschaft hat zwei Typen der Gesellschafter: Komplementäre und Kommanditisten.
- Nur Komplementäre können das Geschäft führen.
- Seine Haftung für Verbindlichkeiten ist sein Privat- und Geschäftsvermögen.
- Und ihre Haftung ist ihre Privat- und Geschäftsvermögen.
Lektion 4