Text 6. Bologna-Prozess

Der Begriff Bologna-Prozess bezeichnet ein politisches Vorhaben zur Schaffung eines einheitlichen Europäischen Hochschulraums bis zum Jahr 2010. Er beruht auf einer 1999 von 29 europäischen Bildungsministern im italienischen Bologna unterzeichneten, völkerrechtlich nicht bindenden Bologna-Erklärung.

Ein erstes allgemeines völkerrechtliches Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Studienabschlüssen erarbeitete der Europarat zusammen mit der UNESCO am 11. April 1997 in der Lissabon-Konvention. Diese legte die prinzipielle Anerkennung aller Studienabschlüsse der Unterzeichnerstaaten untereinander fest. Im Gegenzug sollte jedes Land zusätzliche Bedingungen zur Fortsetzung eines bereits im Ausland begonnenen Studiums in seinen Grenzen definieren dürfen, wobei die Transparenz des Verfahrens gegeben sein sollte. Ferner enthielt die Übereinkunft Regelungen zur Beilegung eines Diploma Supplement (sinngemäß: „Leistungsnachweis“) zu jeder Hochschulurkunde.

Der Bologna-Prozess verfolgt drei Hauptziele: Die Förderung von Mobilität, von internationaler Wettbewerbsfähigkeit und von Beschäftigungsfähigkeit. Als Unterziele umfasst dies unter anderem:

– die Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, auch durch die Einführung des Diplomzusatzes,

– die Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen (konsekutive Studiengänge, undergraduate/graduate, in Deutschland und Österreich als Bakkalaureus/Bachelor und Magister/Master umgesetzt),

– die Einführung eines Leistungspunktesystems, des European Credit Transfer System (ECTS),

– die Förderung der Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen; gemeint ist nicht nur räumliche Mobilität, sondern auch kulturelle Kompetenzen und Mobilität zwischen Hochschulen und Bildungsgängen,

– Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätsentwicklung,

– die Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung,

– das lebenslange bzw. lebensbegleitende Lernen,

– die studentische Beteiligung (Mitwirken an allen Entscheidungen und Initiativen auf allen Ebenen),

– die Förderung der Attraktivität des europäischen Hochschulraumes,

– die Verzahnung des europäischen Hochschulraumes mit dem europäischen Forschungsraum, insbesondere durch die Eingliederung der Promotionsphase in den Bologna-Prozess.

Ein weiteres Ziel ist die Integration der sozialen Dimension, sie wird als übergreifende Maßnahme verstanden und bildet somit keinen eigenen Schwerpunkt.

Aufgaben zum Text

1. LesenSie den Text.

2. Formulieren Sie den Hauptgedanken des Textes in einem Satz.

3. Markieren Sie die Schlüsselwörter.

4. Teilen Sie den Text in inhaltlich zusammenhänge Abschnitte ein.

5. Stellen Sie einen Plan zum Text zusammen.

6. Schreiben Sie den Hauptgedanken jedes Abschnittes des Textes in einem Satz.

7. Finden Sie die detaillierte Information in jedem Abschnitt des Textes.

8. Verkürzen Sie den Text, schließen Sie detaillierte Information aus.

9. Schreiben Sie eine Annotation zum Text.

10. Schreiben Sie ein Kurzreferat zum Problem des Textes.

Text 7. Grundschule

Der Begriff Grundschule umfasst die in der Bundesrepublik Deutschland ab Ende der 1960er Jahre aus den unteren Klassen der Volksschulen hervorgegangenen Schulen, die von Kindern der Klassen 1 bis 4 (nur in Berlin und Brandenburg Klassen 1 bis 6) besucht werden. Diese umfasst die Altersstufen von etwa sechs bis zehn bzw. zwölf Jahren.

In der Regel wurden in der Grundschule bislang Jahrgangsklassen gebildet. Aktuelle politische Trends in einzelnen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Hessen und Rheinland-Pfalz zielen allerdings auf die Einrichtung jahrgangsübergreifender Eingangsstufen der Klassen 1 und 2, in denen dann Kinder aus beiden Jahrgängen gemeinsam unterrichtet werden sollen. Auch können bei geringer Schülerzahl pro Jahrgang sogenannte kombinierte Klassen gebildet werden, die aufeinanderfolgende Jahrgänge zusammenfassen.

Ein täglich mindestens fünf Zeitstunden umfassendes Schulangebot für alle Schüler soll in der Verlässlichen Grundschule sichergestellt werden, die in Niedersachsen und Baden-Württemberg angeboten wird. Das Schulangebot in Vollen Halbtagsschulen kann im 1. und 2. Schuljahrgang auch vier bzw. viereinhalb Zeitstunden umfassen. Während in der Vollen Halbtagsschule die Schüler von der 1. bis zur 4. Klasse 27,5 Schulstunden pro Woche haben, sind es in der Verlässlichen Grund­schule 20 Stunden in der 1. Klasse, 22 Stunden in der 2. Klasse, sowie 26 Stunden in der 3. und 4. Klasse. Damit die Kinder von ca. 8 Uhr bis ca. 13 Uhr durchgehend in der Schule bleiben können, gibt es in der Verlässlichen Grundschule zusätzliche unterrichtsergänzende Angebote (Betreuungs­zeiten). Die Betreuungszeiten werden nicht von Lehrern beaufsichtigt, sondern von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Rahmen eines Stundenbudgets von der Schule eingestellt werden. An Vollen Halbtagsschulen sind Betreuungszeiten nicht notwendig.

In der Grundschule sollen grundlegende Lern- und Arbeitsformen sowie mathematische, sprachliche und sachunterrichtliche Kenntnisse vermittelt werden, die das Fundament der weiterführenden Schulbildung auf Hauptschule, Wirtschaftsschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule legen. Daneben sind auch ästhetische, kulturelle und oft auch religiöse Themen Gegenstände des Unterrichts.

In der Regel gibt es für jede Schulklasse einen Klassenlehrer (Klassenlehrerprinzip), der diese Klasse die ganze Grundschulzeit hindurch oder im zweijährigen Wechsel in einer Reihe von Fächern unterrichtet. Dieses wird damit begründet, dass es für Kinder im Grundschulalter wichtig ist, eine feste Bezugsperson zu haben. Kritik hieran wird häufig aus zwei Gründen geübt: Zum einen sind Grundschullehrer oftmals (in Nordrhein-Westfalen sind beispielsweise drei Unterrichtsfächer Pflicht) nur für zwei Unterrichtsfächer ausgebildet, wodurch ihnen in den übrigen Fächern sowohl Wissen als auch fachdidaktische Kenntnisse fehlen können. Zum anderen gibt es einen starken Zusammenhang zwischen den Unterrichtsmethoden des Lehrers und den Lernerfolgen der Schüler.

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6. Schreiben Sie den Hauptgedanken jedes Abschnittes des Textes in einem Satz.

7. Finden Sie die detaillierte Information in jedem Abschnitt des Textes.

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Text 8. Informatik

Informatik ist die „Wissenschaft von der systematischen Verarbeitung von Informationen, besonders der automatischen Verarbeitung mit Hilfe von Digitalrechnern“. Historisch hat sich die Informatik einerseits aus der Mathematik und der Physik entwickelt, andererseits durch die Entwicklung von Rechenanlagen aus der Elektrotechnik und der Nachrichtentechnik.

Die Wurzeln der Informatik liegen in der Mathematik, der Physik und der Elektrotechnik (hier vor allem der Nachrichtentechnik).

Bereits Leibniz hatte sich mit binären Zahlendarstellungen beschäftigt. Gemeinsam mit der Booleschen Algebra, die zuerst 1847 von George Boole ausgearbeitet wurde, bilden sie die wichtigsten mathematischen Grundlagen späterer Rechensysteme. 1937 veröffentlicht Alan Turing seine Arbeit On Computable Numbers with an application to the Entscheidungsproblem, in welcher die nach ihm benannte Turingmaschine vorgestellt wird, ein mathematisches Maschinenmodell, das bis heute für die Theoretische Informatik von größter Bedeutung ist. Dem Begriff der Berechenbarkeit liegen bis heute universelle Modelle wie die Turing- oder Registermaschine zu Grunde, und auch die Komplexitätstheorie, die sich ab den 1960er Jahren zu entwickeln begann, greift bis in die Gegenwart auf Varianten dieser Modelle zurück.

Nach einem internationalen Kolloquium in Dresden am 26. Februar 1968 setzte sich „Informatik“ als Bezeichnung für die Wissenschaft nach französischem und russischem Vorbild auch im deutschen Sprachraum durch. Die Bezeichnung „Computerwissenschaften“ ist weniger gebräuchlich. Am 1. September 1969 begann die Technische Universität Dresden als erste Hochschule der DDR mit der Ausbildung von Dipl.-Ing für Informationsverarbeitung. Im Wintersemester 1969/70 begann die Universität Karlsruhe (heute Karlsruher Institut für Technologie) als erste bundesdeutsche Hochschule mit der Ausbildung von Diplom-Informatikern. Ebenfalls 1969 begann die Ingenieurschule Furtwangen (später Fachhochschule Furtwangen) mit der Ausbildung, hier noch Informatorik genannt. Im Wintersemester 1970/71 folgte die Technische Universität Wien mit der Studienrichtung Informatik und der Ausbildung zum Diplomingenieur. Wenige Jahre darauf gründeten sich die ersten Fakultäten für Informatik, nachdem bereits seit 1962 an der Purdue University ein Department of Computer Science bestand.

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Text 9. Rechenmaschinen – Vorläufer des Computers

Als erste Vorläufer der Informatik jenseits der Mathematik, also als Vorläufer der ange­wandten Informatik, können die Bestrebungen angesehen werden, zwei Arten von Maschinen zu entwickeln: Solche, mit deren Hilfe mathematische Berechnungen ausgeführt oder vereinfacht werden können („Rechenmaschinen“), und solche, mit denen logische Schlüsse gezogen und Argumente überprüft werden können („Logische Maschinen“). Als einfache Rechengeräte leisten Abakus und später der Rechenschieber unschätzbare Dienste. 1641 konstruiert Blaise Pascal eine mechanische Rechenmaschine, die Additionen inklusive Überträgen durchführen kann. Nur wenig später stellt Gottfried Wilhelm Leibniz eine Rechenmaschine vor, die alle vier Grundrechenarten beherrscht. Diese Maschinen basieren auf ineinandergreifenden Zahnrädern. Einen Schritt in Richtung größerer Flexibilität geht ab 1838 Charles Babbage, der eine Steuerung der Rechenoperationen mittels Lochkarten anstrebt. Erst Herman Hollerith ist aufgrund der technischen Fortschritte ab 1886 in der Lage, diese Idee gewinnbringend umzusetzen. Seine auf Lochkarten basierenden Zählmaschinen kommen unter anderem bei der Auswertung einer Volkszählung in den USA zum Einsatz.

Die Geschichte der logischen Maschinen wird oft bis ins 13. Jahrhundert zurückverfolgt und auf Ramon Llull zurückgeführt. Auch wenn seine rechenscheibenähnlichen Konstruktionen, bei denen mehrere gegeneinander drehbare Scheiben unterschiedliche Begriffskombinationen darstellen konnten, mechanisch noch nicht sehr komplex waren, war er wohl derjenige, der die Idee einer logischen Maschine bekannt gemacht hat. Von diesem sehr frühen Vorläufer abgesehen verläuft die Geschichte logischer Maschinen eher sogar zeitversetzt zu jener der Rechenmaschinen: Auf 1777 datiert ein rechenschieberähnliches Gerät des dritten Earl Stanhope, dem zugeschrieben wird, die Gültigkeit von Syllogismen (im aristotelischen Sinn) zu prüfen. Eine richtige „Maschine“ ist erstmals in der Gestalt des „Logischen Pianos“ von Jevons für das späte 19. Jahrhundert überliefert. Nur wenig später wird die Mechanik durch elektromechanische und elektrische Schaltungen abgelöst. Ihren Höhepunkt erleben die logischen Maschinen in den 1940er und 1950er Jahren, zum Beispiel mit den Maschinen des englischen Herstellers Ferranti. Mit der Entwicklung universeller digitaler Computer nimmt – im Gegensatz zu den Rechenmaschinen – die Geschichte selbstständiger logischen Maschinen ein jähes Ende, indem die von ihnen bearbeiteten und gelösten Aufgaben zunehmend in Software auf genau jenen Computern realisiert werden, zu deren hardwaremäßigen Vorläufern sie zu zählen sind.

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Text 10. Künstlische Intelligenz

Die Künstliche Intelligenz (KI) ist ein großes Teilgebiet der Informatik mit starken Einflüssen aus Logik, Linguistik, Neurophysiologie und Kognitionspsychologie. Dabei unterscheidet sich die KI in der Methodik zum Teil erheblich von der klassischen Informatik. Statt eine vollständige Lösungsbeschreibung vorzugeben, wird in der Künstlichen Intelligenz die Lösungsfindung dem Computer selbst überlassen. Ihre Verfahren finden Anwendung in Expertensystemen, in der Sensorik und Robotik.

Im Verständnis des Begriffs „Künstliche Intelligenz“ spiegelt sich oft die aus der Aufklärung stammende Vorstellung vom Menschen als Maschine wider, dessen Nachahmung sich die so genannte „starke KI“ zum Ziel setzt: eine Intelligenz zu erschaffen, die wie der Mensch nachdenken und Probleme lösen kann und die sich durch eine Form von Bewusstsein beziehungsweise Selbstbewusstsein sowie Emotionen auszeichnet.

Die Umsetzung dieses Ansatzes erfolgte durch Expertensysteme, die im Wesentlichen die Erfassung, Verwaltung und Anwendung einer Vielzahl von Regeln zu einem bestimmten Gegenstand (daher „Experten“) leisten.

Im Gegensatz zur starken KI geht es der „schwachen KI“ darum, konkrete Anwendungsprobleme zu meistern. Insbesondere sind dabei solche Anwendungen von Interesse, zu deren Lösung nach allgemeinem Verständnis eine Form von „Intelligenz“ notwendig scheint. Letztlich geht es der schwachen KI somit um die Simulation intelligenten Verhaltens mit Mitteln der Mathematik und der Informatik; es geht ihr nicht um Schaffung von Bewusstsein oder um ein tieferes Verständnis der Intelligenz. Ein Beispiel aus der schwachen KI ist die Fuzzylogik.

Neuronale Netze gehören ebenfalls in diese Kategorie – seit Anfang der 1980er Jahre analysiert man unter diesem Begriff die Informationsarchitektur des (menschlichen oder tierischen) Gehirns. Die Modellierung in Form künstlicher neuronaler Netze illustriert, wie aus einer sehr einfachen Grundstruktur eine komplexe Mustererkennung geleistet werden kann. Gleichzeitig wird deutlich, dass diese Art von Lernen nicht auf der Herleitung von logisch oder sprachlich formulierbaren Regeln beruht – und somit etwa auch die besonderen Fähigkeiten des menschlichen Gehirns innerhalb des Tierreichs nicht auf einen regel- oder sprachbasierten „Intelligenz“-Begriff reduzierbar sind. Die Auswirkungen dieser Einsichten auf die KI-Forschung, aber auch auf Lerntheorie, Didaktik und andere Gebiete werden noch diskutiert.

Während die starke KI an ihrer philosophischen Fragestellung bis heute scheiterte, sind auf der Seite der schwachen KI Fortschritte erzielt worden.

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