Text 3. Lehrerfortbildung

Lehrerfortbildung bezeichnet organisierte Bildungsmaßnahmen für Lehrer, die bereits in schulischer Praxis stehen. Sie grenzt sich von der Lehrerausbildung der ersten (Lehramts­studium) und der zweiten Phase (Referendariat) als dritte Phase der Lehrerbildung ab. Unter Lehrerweiterbildung wird (häufig) eine Zusatzausbildung verstanden, die über Prüfungen und Zertifikate zu neuen Lehrbefähigungen führt.

Die Lehrerfortbildung ist, da die Aus- und Fortbildung von Lehrern Ländersache ist, in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Neben den staatlichen Lehrerfortbildungsinstituten sowie der Schulaufsicht treten weitere öffentliche und private Träger mit eigenen Angeboten auf. Darunter sind z.B. die Universitäten zu nennen, die neben der Lehrerausbildung der 1. Phase (Lehramtsstudium) oft auch die 3. Phase (Lehrerfortbildung) bedienen. Wenn eine Freistellung vom Dienst der Lehrer erfolgen soll, muss die angebotene Fortbildung vom Bildungsministerium anerkannt sein.

Für die Lehrerfortbildung in Deutschland gibt es Institute der Bundesländer zur Lehrerfortbildung. Sie sind im Allgemeinen den Kultusministerien nachgeordnet. Die zentralen Einrichtungen der Lehrerfortbildung werden als staatliche Akademie, Landesinstitut oder wissenschaftliches Institut für Lehrerfortbildung bezeichnet.

Aufgrund der heterogenen Struktur hat sich in Deutschland schon vor 30 Jahren eine länderübergreifende Organisation „Deutscher Verein zur Förderung der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung (DVLfB)“ gebildet, der in regelmäßigen Fachtagungen die zentralen Themen und Innovationsbereiche der Lehrerfortbildung und Schulentwicklung erörtert und koordiniert. Die aktuellen Fragestellungen und Diskussionen sind auf der Website zu finden. Es hat sich bundesweit durchgesetzt, den Berufseinstieg junger Lehrerinnen und Lehrer in den ersten 3 bis 4 Jahren als eine eigene Lehrerbildungsphase anzusehen. In vielen Bundesländern gibt es eigenständige Qualifizierungs- und Unterstützungsangebote (von kollegialen Beratungs- und Austauschgruppen über Coaching- und Supervisionsangeboten bis hin zu spezifischen Fortbildungsangeboten). Für diese Berufseingangsphase hat sich eine bundesweite Koordinationsgruppe gebildet, die die Ausgestaltung dieser Phase mit Fachtagungen begleitet.

In Hessen müssen die Lehrerinnen und Lehrern in bestimmten Abständen so genannte Leistungspunkte nachweisen, die bei zertifizierten Weiterbildungsveranstaltungen über das Hessische Institut für Qualitätsentwicklung (IQ) erworben werden können.

Aufgaben zum Text

1. LesenSie den Text.

2. Formulieren Sie den Hauptgedanken des Textes in einem Satz.

3. Markieren Sie die Schlüsselwörter.

4. Teilen Sie den Text in inhaltlich zusammenhänge Abschnitte ein.

5. Stellen Sie einen Plan zum Text zusammen.

6. Schreiben Sie den Hauptgedanken jedes Abschnittes des Textes in einem Satz.

7. Finden Sie die detaillierte Information in jedem Abschnitt des Textes.

8. Verkürzen Sie den Text, schließen Sie detaillierte Information aus.

9. Schreiben Sie eine Annotation zum Text.

10. Schreiben Sie ein Kurzreferat zum Problem des Textes.

Text 4. Pädagogische Hochschule

Die Pädagogischen Hochschulen in Deutschland sind sich selbst verwaltende Zentren der Bildungswissenschaften mit uneingeschränktem Promotions- und Habilitationsrecht im Universitäts­rang. Die staatlich übertragenen Aufgaben in Forschung und Lehre werden eigenverantwortlich wahrgenommen. Wissenschaftlicher Schwerpunkt ist die Lehr- und Lernforschung.

Während in Baden-Württemberg die Pädagogischen Hochschulen universitäre Strukturen erhielten und in der Form erhalten blieben, wurden sie in den 1960er bis 1990er Jahren von den anderen Bundesländern teilweise in Universitäten umgewandelt oder in solche integriert. Die Pädagogischen Hochschulen sind den Universitäten statusmäßig gleichgestellt. Das Bildungsan­gebot umfasst alle Lebensaltersstufen von der Elementarpädagogik bis zur Erwachsenenbildung, von der Gesundheits- über die Kultur- bis zur Medienbildung. Die Diplom-, Bachelor-, Master- und Doktorstudiengänge qualifizieren für schulische und außerschulische Bildungsberufe.

Die Ausbildungsgänge umfassen grundsätzlich praktische und theoretische Studienteile. Pflichtfächer mit unterschiedlichen Anteilen sind Pädagogik, (Allgemeine und Schulpädagogik), Psychologie oder Soziologie, Fachwissenschaft und Fachdidaktik einzelner Fächer sowie Ausländer­pädagogik und Gesundheitserziehung. In verschiedenen Praktika müssen Studierende des Lehramts Unterrichtsversuche an Ausbildungsschulen durchführen. Das Lehramtsstudium wird je nach Bun­desland mit einer Staatsprüfung oder einem Masterabschluss beendet. Nach der Ersten Staatsprüfung kann die II. Phase der Lehrerausbildung, das sogenannte Referendariat, angetreten werden.

Die verschiedenen Studienabschlüsse werden nach unterschiedlichen Studiengängen angeboten. Dazu muss eine in den Studien- und Prüfungsordnungen festgelegte Abfolge von Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweisen studiert werden.

Nach 1945 sind die Pädagogischen Hochschulen aus den ehemaligen Pädagogischen Akademien, Lehrerbildungsanstalten und anderen Einrichtungen der Lehrerausbildung entstan­den. Am 1. Oktober 1945 öffnete die Oldenburger Pädagogische Akademie als erste im Nachkriegsdeutschland, 1948 wurde sie in Pädagogische Hochschule Oldenburg umbenannt. 1962 wurden die nach 1945 wieder gegründeten Pädagogischen Akademien in Pädagogische Hochschulen umbenannt. Die Ausbildung verlängerte sich von vier auf sechs Semester. Durch das “Gesetz über die Rechtsstellung der Pädagogischen Hochschulen” wurden sie 1971 zu “Wissenschaftlichen Hochschulen” aufgewertet. Mit der Übertragung des Promotionsrechts in den siebziger Jahren, der Erlangung des Habilitationsrechts und der Einführung universitärer Strukturen erreichten sie Anfang der neunziger Jahre universitären Status.

Aufgaben zum Text

1. LesenSie den Text.

2. Formulieren Sie den Hauptgedanken des Textes in einem Satz.

3. Markieren Sie die Schlüsselwörter.

4. Teilen Sie den Text in inhaltlich zusammenhänge Abschnitte ein.

5. Stellen Sie einen Plan zum Text zusammen.

6. Schreiben Sie den Hauptgedanken jedes Abschnittes des Textes in einem Satz.

7. Finden Sie die detaillierte Information in jedem Abschnitt des Textes.

8. Verkürzen Sie den Text, schließen Sie detaillierte Information aus.

9. Schreiben Sie eine Annotation zum Text.

10. Schreiben Sie ein Kurzreferat zum Problem des Textes.

Text 5. Schullehrer

Als Schullehrer oder kurz Lehrer werden Personen bezeichnet, die berufsmäßig anderen Menschen (vornehmlich Kindern und Jugendlichen) im Schuldienst Unterricht erteilen. Lehrer arbeiten als Beamte, Angestellte oder ehrenamtlich in öffentlichen oder privaten Schulen.

In Deutschland werden Lehrer in der Regel an Universitäten oder an Pädagogischen Hochschulen ausgebildet. Die aktuelle Regelstudienzeit für das Lehramtsstudium beträgt sechs (Primarstufe und Sekundarstufe I) oder acht Semester (Sekundarstufe II). Das Studium ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt, meist umfasst es zwei Hauptfächer und ein oder mehrere pädagogisch ausgerichtete Nebenfächer (z.B. Erziehungswissenschaften, Psychologie, Sozialwissenschaften), darüber hinaus müssen ein oder mehrere Schulpraktika absolviert werden. Lehrer an beruflichen Schulen müssen überdies in manchen Bundesländern ein Praxisjahr nachweisen.

In der einphasigen Ausbildung ist die berufspraktische Ausbildung an den Schulen in das Studium integriert. Diese Form der Ausbildung wurde entwickelt, um die oft kritisierte Praxisferne der Hochschulausbildung zu überwinden und dem „Praxisschock“ bei Beginn des Referendariates zu begegnen.

Die Arbeitszeit der Lehrer bemisst sich im staatlichen Schuldienst derzeit nach den jeweils geltenden Regelungen für Beamte. Je nach Schulart und Bundesland legt der Dienstherr die Anzahl der zu haltenden Unterrichtsstunden, die als Lehrdeputat oder Unterrichtsverpflichtung bezeichnet werden, fest, bei deren Erfüllung aufgrund der sich zusätzlich ergebenden Aufgaben die Arbeitszeit erreicht wird.

Beurlaubungen während der Unterrichtszeit werden nur ausgesprochen, wenn bestimmte Voraussetzungen (z.B. Geburt eines Kindes) vorliegen oder wenn der Unterricht verlegt werden kann. Wann dieser Sonderurlaub gewährt werden kann, ist für Beamte in den entsprechenden Rechtsvorschriften und für Angestellte im Tarifvertrag geregelt. Die Regelungen sind im Wesentlichen gleich und beinhalten neben Geburts- und Todesfällen in der Familie auch Umzüge im dienstlichen Interesse u. Ä. Die eigene Hochzeit eines Lehrers begründet dagegen keinen Anspruch auf Sonderurlaub, da dieser Termin in die unterrichtsfreie Zeit verlegt werden kann.

Die Fortbildung der Lehrer liegt im Interesse des Dienstherren und ist daher auch dienstliche Tätigkeit, die in der Dienstzeit stattfindet. Das kollidiert in der Regel mit der gleichzeitig bestehenden Vorgabe, dass möglichst kein Unterricht ausfallen soll. Lehrer müssen daher durch den Schulleiter von ihrer Unterrichtsverpflichtung freigestellt werden. Die Zulassung zur Fortbildung ist mitbestimmungspflichtig.

Aufgaben zum Text

1. LesenSie den Text.

2. Formulieren Sie den Hauptgedanken des Textes in einem Satz.

3. Markieren Sie die Schlüsselwörter.

4. Teilen Sie den Text in inhaltlich zusammenhänge Abschnitte ein.

5. Stellen Sie einen Plan zum Text zusammen.

6. Schreiben Sie den Hauptgedanken jedes Abschnittes des Textes in einem Satz.

7. Finden Sie die detaillierte Information in jedem Abschnitt des Textes.

8. Verkürzen Sie den Text, schließen Sie detaillierte Information aus.

9. Schreiben Sie eine Annotation zum Text.

10. Schreiben Sie ein Kurzreferat zum Problem des Textes.


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