Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht

 

Die Bundesregierung ist die verantwortliche Trägerin der Bundespolitik. Zu der Regierungsfunktion im engeren Sinne tritt die Verwaltungsfunktion. Die Bundesregierung hat für die Durchführung der Bundesgesetze Sorge zu tragen. Außerdem hat sie das Recht zur Gesetzinitiative und ist insoweit an der Gesetzgebung beteiligt.

Chef der Bundesregierung ist der Bundeskanzler. Dem Bundeskanzler hat die Verfassung eine starke Stellung eingeräumt. Er bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Der Bundeskanzler wird vom Bundestag mit Mehrheit gewählt. Der Bundespräsident muss ihn abberufen, wenn der Bundestag dem Bundeskanzler das Misstrauen dadurch ausspricht, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt. Ein Misstrauensvotum gegen einzelne Minister kennt das Grundgesetz nicht.

Dem Bundesverfassungsgericht obliegt die Kompetenz, über Verfassungsstreitigkeiten zu entscheiden und die Gesetze auf ihre Verfassungmäßigkeit hin zu überprüfen. In ihm hat die dritte Gewalt der Rechtsprechung ihre Spitze. Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Karlsruhe.

 

II. Правильно ли это?

1. Die Bundesregierung hat eine Regierungs- und Verwaltungsfunktion.

2. Die Regierung hat für die Durchführung der Gesetze Sorge zu tragen.

3. Die Regierung wählt den Bundeskanzler.

4. Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Berlin.

 

III. Допишите окончания указательных местоимений. Переведите предложения.

1. Die Aufgabe dies... Übung ist schwer.

2. Die Handtasche jen... Frau paβt zu ihrem Kleid sehr gut.

3. Nach dies... Stunde dürfen alle nach Hause gehen.

IV. Поставьте глаголы в указанную временную форму. Переведите предложения.

 

1. Das Kind (essen) Eis und (trinken) Limonade. (Präsens)

2. Er (ankommen) 45 Minuten zu spät in der Firma, (sich entschuldigen) beim Chef. (Präteritum)

3. Die Kranke (gehen) zum Arzt. (Perfekt)

V. Ответьте на вопросы письменно.

1. Was sind Sie von Beruf?

2. Haben Sie Geschwister?

3. Sind Sie mit Ihrem zukünftigen Beruf zufrieden?

4. Wo wohnen Sie?

Вариант 4

I. Прочтите текст и переведите его письменно.

 

  Gesetzgebung

 

Die Bundesregierung hat das Recht, durch ihre Ressortministerien Gesetzentwürfe ausarbeiten zu lassen. Die groβe Mehrheit der bisher beschlossenen Gesetze geht auf solche Initiativen der Bundesregierung zurück. Die Regierungsentwürfe müssen zunächst dem Bundesrat zugeleitet werden. Dieser hat das Recht, innerhalb von sechs Wochen zu der Vorlage Stellung zu nehmen. Auch der Bundesrat kann dem Bundestag über die Bundesregierung eigene Gesetzentwürfe vorlegen. Schlieβlich können Gesetzvorlagen auch aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden. Alle Gesetze werden vom Bundestag beschlossen. Die vorbereitende Arbeit wird in den Fachausschüssen geleistet. Im Plenum werden die Gesetze nach dreimaliger Lesung (Beratung und Abstimmung) mit einfacher Mehrheit angenommen.

Verfassungsändernde Gesetze bedürfen jedoch der Zustimmung von jeweils zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und der Stimmen des Bundesrates. Artikel l des Grundgesetzes, der sich zu den unveräuβerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit bekennt, kann auch von der Zweidrittelmehrheit nicht abgeändert werden. Ebenso ist Abänderung der in Artikel 20 niedergelegten Grundsätze der Gewaltenteilung und des föderativen Aufbaus des Bundes unzulässig. Die vom Bundestag beschlossenen Gesetze werden dem Bundesrat zugeleitet. Dieser kann, falls er nicht einverstanden ist, den Vermittlungausschuss anrufen, der aus je 11 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates besteht. Ist ein Gesetz vom Bundestag und Bundesrat beschlossen, wird es vom Bundespräsidenten vollzogen, vom Bundeskanzler und den zuständigen Fachministern gegengezeichnet und im Bundesblatt verkündet. Sofern das Gesetz keine anderen Bestimmungen enthält, tritt er 14 Tage nach Ablauf des Ausgabetages des Bundesgesetzblattes in Kraft.

II. Правильно ли это?

1. Alle Gesetze werden vom Bundestag beschlossen.

2. Die Regierungsentwürfe müssen zunächst dem Bundesrat zugeleitet werden.

3. Alle Gesetze werden nach viermaliger Lesung mit einfacher Mehrheit angenommen.

4. Die vom Bundestag beschlossenen Gesetze treten sofort in Kraft.

III. Вставьте подходящий предлог. Переведите предложения.

 

1. Ich bin … meiner Arbeit zufrieden.

2. Monika träumt … einer Reise … Deutschland.

3. … des Regens gehst du nicht … Fuß, sondern fährst … dem Auto.

 

IV. Поставьте глаголы в указанную временную форму. Переведите предложения.

 

1. Luise (zerreißen) den Brief in Fetzen. (Präsens)

2. Er (vergessen) deine Adresse und (bleiben) darum zu Hause. (Präteritum)

3. Unser Dekan (herumfahren) viel und (kennenlernen) viele Länder. (Perfekt)

 

V. Ответьте на вопросы письменно.

1. Wo studieren Sie?

2. Welchen Beruf erlernen Sie?

3. Wann beginnt Ihr Arbeitstag?

4. Wo wohnt Ihre Familie?

Вариант 5

I. Прочтите текст и переведите его письменно.


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