VI. Vertrag

Vertrag № …

Die Firma “X”, Frankfurt/Main, nachstehend Verkäufer genannt, einerseits, und die Firma “N”, Moskau, nachstehend Käufer genannt, andererseits, haben diesen Vertrag wie folgt abgeschlossen.

1.Gegenstand des Vertrages

Der Verkäufer verkaufte und der Käufer kaufte zu den Bedingungen franko Waggon BRD –Grenze 50 metrische Tonnen Netto … (Stoff).

2.Preis

Der Preis für die Ware wird in US-Dollar … per 1 metr. Tonne Netto festgelegt und versteht sich franko Waggon BRD-Grenze einschlieBlich Verpackung 50 kg Netto neue Metallfässer, Markierung, plus 0,5 % der Reserventara.

3.Qualität

Die Qualität der Ware soll folgenden Bedingungen entsprechen: …

Die Qualität der gelieferten Ware soll durch das Qualitätzertifikat (bzw. Analyse) des Herstellers bestätigt werden.

4.Lieferfrist

Die Ware wird im Januar 20.. geliefert. Als Datum der Lieferung gilt das Datum des Stempels der Grenzstation der BRD auf dem Eisenbahnfrachtbrief, welcher bestätigt, daB die Ware die BRD-Grenze passiert hat. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware nach Vereinbarung mit dem Käufer vorfristig zu liefern. Die Ware wird genau in 10-Tonnen-Waggonparteien geliefert.

5.Verpackung und Markierung

Die Verpackung muB genügend haltbar sein, um langen Eisenbahntransport sowie mehrmalige Umladungen zu überstehen. Die in diesem Vertrag vorgesehene Ware wird in folgender Verpackung geliefert: 50 kg Netto neue Metallfässer.

Auf jedes Kilo soll mit unwaschbarer Farbe folgende Markierung in russischer Sprache aufgetragen werden:

1. …(Empfänger)

2. Vertrag № …

3. Kollo №…

4. Brutto

5. Netto

6. Der rote Warnstreifen 4*40 cm

6.Versandavis

Der Verkäufer hat den Käufer über die Verladung der Ware mindestens innerhalb 24 Stunden nach Versand der Ware unter Angabe von Versanddatum, Vertrag №, Warenbezeichnung, Warenmenge, Kollianzahl und Waggon-№ drahtlich zu benachrichtigen.

7. Zahlung

Die Zahlung für die Waren aus diesem Vertrag erfolgt in US-Dollar. Die Zahlung wird gegen Vorlage der folgenden Dokumente vorgenommen:

1. Faktura –Rechnung –4fach.

2. Frachtbriefduplikat der Abgabestation, welches an den Bahnvorsteher der Grenzstation der BRD zur Weiterleitung an Station … (RuBland) ausgestellt werden soll.

3. Qualitätszertifikat des Herstellers, welches die Übereinstimmung der Qualität der gelieferten Ware mit der aus diesem Vertrag bestätigt –3fach.

4. Gewichtsspezifikation 3fach.

5. Ursprungszertifikat –3fach.

In allen Dokumenten ist der Empfänger anzugeben.

8.Arbitrage

Irgendwelche Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang damit enstehen können, werden unter AusschluB derordentlichen Gerichte von einem Schiedsgericht der AuBenhandels –Schiedsgerichtskomission bei der Handelskammer, Moskau, in Übereinstimmung mit den Regeln dieser Kommission entschieden. Der Schiedsspruch dieser Kommission ist endgültig und für beide Parteien bindend.

9.Höhere Gewalt

Beim Eintreten von Umständen, die vollkommen oder teilweise die Erfüllung dieses Vertrages seitens einer der Parteien unmöglich machen, und zwar Brand, Naturschäden, Krieg, Kriegshandlungen aller Art, Sperre< Export- oder Importverbote oder etwaige andere Fälle der Höheren Gewalt unabhängig von Parteien, wird die Frist der Erfüllung der Verpflichtungen entsprechend der Zeitperiode, im Laufe derer diese Umstände mehr als 2 (zwei) Monate dauern, ist jede Partei berechtigt, von der weiteren Erfüllung der Vertragsverpflichtungen Abstand zu nehmen, wobei keine der Parteien berechtigt sein wird, von der anderen Partei eine Vergütung der etwaigen Verluste zu fordern. Die Partei, welche nicht in der Lage ist, ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen, hat die andere Partei unverzüglich vom Eintreten und Aufhören der die Erfüllung der Verpflichtungen hindernden Umstände zu benachrichtigen. Als Beweis für das Vorhandensein der genannten Umstände und deren Dauer dienen die von der Handelskammer des Landes des Verkäufers bzw. des Käufers auszustellenden Zertifikate.

10.Konventionalstrafe

Im Falle der Lieferverzögerung gegenüber den Fristen, welche mit diesem Vertrag fetsgelegt sind, zahlt der Verkäufer dem Käufer die Konventionalstrafe in Höhe von 0,5 % vom Wert der nicht fristgemäB gelieferten Ware für jede angebrochene Woche innerhalb der ersten vier Wochen der Verzögerung und 1% für jede nächste angebrochene Woche.

Die erwähnte Höhe der Strafe kann durch Arbitrage nicht gekürzt bzw. vergröBert werden. der Verkäufer ist verpflichtet, die Strafe auf Käufers erste Forderung zu zahlen. Der Käufer hat ferner das Recht, die enstandene Strafe bei der Bezahlung der Verkäufersrechnungen abzuziehen.

Falls die Lieferverzögerung vier Monate übersteigt, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag völlig oder teilweise zu annulieren, wobei keine Kosten bzw. Verluste dem Verkäufer vergütet werden, welche im Zusammenhang mit der Annulierung des Vertrages entstanden sind. In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Strafe in Höhe von 10% zu zahlen.

11. Sonstige Bedingungen

1) Alle Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vollzogen und von den Bevollmächtigen beider Parteien unterzeichnet sind.

2) Nach der Unterzeichnung dieses Vertrages werden sämtliche vorherige schriftliche und mündliche Vereinbarungen bezüglich des Vertragsgegenstandes als ungültig betrachtet.

3) Keine der Parteien ist berechtigt, ihre Rechte oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag an dritte Personen ohne schriftliches Einverständnis der anderen Partei abzutreten.

4) Alle Bankspesen auf dem Territorium des Verkäufers gehen zu Lasten des Verkäufers.

5) Moskau gilt als AbschluBort des Vertrages.

12. Juristische Adressen der Parteien

Verkäufer: Firma “X” (Adresse)

Käufer: Firma “N” (Adresse)

VERKÄUFER KÄUFER

(Unterschrift) (Unterschrift)

der Bahnvorsteher начальник (пограничной станции)

unter AusschluB der ordentlichen исключая подсудность

Gerichte общим судом

das Schiedsgericht третейский суд

der Schiedsspruch решение арбитража

endgültig окончательный

bindend обязательный

höhere Gewalt форс-мажор

Umstände Höherer Gewalt обстоятельства непреодо-

лимой силы

die Sperre эмбарго

die Frist verschieben (o, o) отодвигать срок

die Vergütung компенсация (ущерба)

vergüten возмещать, компенси-

ровать

Eintreten und Aufhören наступление и прекращение

das Vorhandensein наличие

die Konventionalstrafe неустойка

die nicht fristgemäB gelieferte Ware несвоевременно поставленный товар

die angebrochene Woche начавшаяся неделя

(die angefangene Woche)

als ungültig betrachten считать недействительным


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