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Konventionalstrafe

Im Falle der Lieferverzögerung gegenüber den Fristen, welche mit diesem Vertrag festgelegt sind, zahlt der Verkäufer dem Käufer die Konventionalstrafe in Höhe von 0,5 % vom Wert der nicht fristgemäß gelieferten Ware für jede angebrochene Woche innerhalb der ersten vier Wochen der Verzögerung und l % für jede nächste angebrochene Woche.

Die erwähnte Höhe der Strafe kann durch Arbitrage nicht gekürzt bzw. vergrößert werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Strafe auf Käufers erste Forderung zu zahlen. Der Käufer hat ferner das Recht, die entstandene Strafe bei der Bezahlung der Verkäufersrechnungen abzuziehen.

Falls die Lieferverzögerung vier Monate übersteigt, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag völlig oder teilweise zu annullieren, wobei keine Kosten bzw. Verluste dem Verkäufer vergütet werden, welche im Zusammenhang mit der Annullierung des Vertrages entstanden sind. In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Strafe in Höhe von 10 % zu zahlen.

Sonstige Bedingungen

1. Alle Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vollzogen und von den Bevoll mächtigten beider Parteien unterzeichnet sind.

2. Nach der Unterzeichnung dieses Vertrages werden sämtliche vorherige schriftliche und mündliche Vereinbarungen bezüglich des Vertragsgegenstandes als ungültig betrachtet.

3. Keine der Parteien ist berechtigt, ihre Rechte oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag an dritte Personen ohne schriftliches Einverständnis der anderen Partei abzutreten.

4. Alle Bankspesen auf dem Territorium des Verkäufers gehen zu Lasten des Verkäufers.

5. Moskau gilt als Abschlußort des Vertrages.

Juristische Adressen der Parteien

Verkäufer: Firma "X" (Adresse)

Käufer: Firma "N" (Adresse)

VERKÄUFER KÄUFER


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